Tarifvertrag zur Förderung der Ausbildungsfähigkeit auch auf Flüchtlinge anwendbar

Wie der Einstieg in den Arbeitsalltag gelingt

Die Eingliederung von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt wird eine der wichtigsten Aufgaben sein, wenn die Integration von Flüchtlingen in Deutschland gelingen soll. Dafür sind allerdings Angebote nötig, die diesen sicherlich nicht einfachen Einstieg erleichtern. Im Tarifvertrag der Metall- und Elektroindustrie ist ein Instrument verankert, das diesen Einstieg ermöglichen könnte und ursprünglich gar nicht für Flüchtlinge gedacht war: der Tarifvertrag zur Förderung der Ausbildungsfähigkeit (TV FAF).

Der Tarifvertrag zur Förderung der Ausbildungsfähigkeit (TV FAF) ist ein Angebot für Jugendliche, die nach Beendigung ihrer Vollzeitschulpflicht kaum Chancen auf einen Ausbildungsplatz haben und für maximal 12 Monate im Unternehmen per Fördervertrag im Betrieb mitarbeiten können. Aber diese arbeitsrechtliche Maßnahme ist grundsätzlich auch für Flüchtlinge geeignet. „Jugendliche haben so die Möglichkeit, Schlüsselqualifikationen zu erwerben und sich zu empfehlen. Bei Flüchtlingen kann dies ein Instrument sein, um den ersten Kontakt herzustellen und aufzuzeigen, inwieweit Flüchtling und Unternehmen zusammenpassen. Und im Gegensatz zu einem Praktikum wird diese Tätigkeit sogar vergütet“, erklärt Reinhold Schneider, Geschäftsführer der Unternehmerschaft. Für die Metall- und Elektroindustrie sei Zuwanderung eine riesige Chance, dem bereits existenten und in naher Zukunft noch dramatisch ansteigenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken, betont Schneider und weist noch einmal auf die Bereitschaft der Mitgliedsunternehmen hin, Flüchtlingen eine Chance zu geben: „Die Unternehmen stehen bereit und wollen ihren Beitrag zur Integration leisten.“

Der Fördervertrag kann allerdings nur Grundlage einer Beschäftigung sein, wenn der Flüchtling eine Arbeitserlaubnis hat. Solange der Flüchtling in einer Aufnahmeeinrichtung wohnt, darf in der Regel keine Erwerbstätigkeit ausgeübt werden. Die Ausländerbehörde kann eine Beschäftigung erlauben, wenn die Bundesagentur für Arbeit zugestimmt hat oder durch Rechtsverordnung bestimmt ist, dass die Ausübung der Beschäftigung ohne diese Zustimmung zulässig ist.

Die Anwendung des Tarifvertrags zur Förderung der Ausbildungsfähigkeit auf die Beschäftigung von Flüchtlingen ist ein gemeinsames Angebot des Verbandes der Metall- und Elektroindustrie und der Gewerkschaft IG Metall. Weitere Informationen für Unternehmen, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, gibt es bei der Unternehmerschaft der Metall- und Elektroindustrie unter Telefon 02161 / 92 68 9 13.